Dossier Luftqualität: Status, EU-Richtlinie und praktische Umsetzung
Die derzeit noch gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide werden praktisch an allen Messstationen der HLNUG in Hessen und auch bundesweit eingehalten. Allerdings gehören diese faktisch der Vergangenheit an, den bereits in 2026 müssen gemäß der gültigen EU-Richtlinie von Ende 2024 innerhalb von 2 Jahren erhebliche Nachbesserungen erfolgen. Doch selbst diese strengeren Grenzwerte würden noch deutlich hinter den aktuellen Empfehlungen der WHO zurück bleiben. Nachfolgend eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Informationen, die bedarfsweise aktualisiert werden (KP).
siehe auch:
sowie Gesamtzusammenstellung zu LuftbelastungenAktuelle Berichte
Bilanz zur Luftqualität in Hessen 2025
Grenzwerte eingehalten, Schadstoffwerte leicht gestiegen
HLNUG-Pressemitteilung vom 30.3.2026
Strengere EU-Grenzwerte: Kommunen müssen bei Feinstaub-Schutz nachbessern
Bislang werden in Hessen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid eingehalten. Doch ab 2030 gelten neue Regeln. Die Kommunen müssen noch in diesem Jahr festlegen, wie sie die neuen Werte erreichen wollen.
Hessenschau.de vom 23.2.2026
Frankfurt und Wiesbaden haben schmutzigste Luft in Hessen
Nirgendwo in Hessen ist die Luftverschmutzung so hoch wie im Rhein-Main-Gebiet. Besonders betroffen sind Frankfurt und Wiesbaden. Die gesundheitlichen Risiken können enorm sein.
Hessenschau.de vom 20.2.2025
Aktuelle Materialien
Info der Hessischen Landesregierung:
Verbesserung der Luft – Luftreinhalteplanung
Hessische Landesanstalt für Natur, Umwelt und Geologie (HLNUG):
Messnetzberichte – Jahresberichte
Info des Umweltbundesamtes: Die neue Luftqualitätsrichtlinie
Umweltbundesamt: Auswertung Luftqualität 2025 (vom Februar 2026 – Downloadquelle) sowie Auswertung Luftqualität 2024
Ergänzende Hinweise
Zur Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) – mit den wichtigsten Neuerungen.
Aktuell arbeiten Bund und Länder an der Überführung der Richtlinie in nationales Recht. Bis zum 11. Dezember 2026 muss dies erfolgt sein.
Hinzu kommen Vorgaben zur sektorspezifischen Emissionsbegrenzung in der Umsetzung, wie z.B.
- Euro-Abgasnormen für Pkw-Zulassungen
- Europäische Industrieemissionsreichtlinie
Für Deutschland relevante Verordnungen
- 1. BImSchV: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- Gebietsbezogener Immissionsschutz
- 39. BImSchV: Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
- 43. BImSchV: Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Des weiteren gibt es den anlagenbezogenen Immissionsschutz bei Genehmigungsverfahren für Feuerungsanlagen (13. und 17. BImSchV).
Wichtige Neuerungen in der EU-Luftqualitätsrichtlinie
- Strengere Grenzwerte
- Neuer Average Exposure Indicator (AEI) mit Minderungsverpflichtung
- Erneute Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Einhaltung der Grenzwerte Luftqualitätsfahrplan vor 2030 / Luftreinhalteplan ab 2030
- Umfangreichere, zeitnahe Information der Bevölkerung
- Herabsetzung der Beurteilungsschwellen
- Messverpflichtung für ultrafeine Partikel
- Recht auf Schadenersatz für Schädigungen s der menschlichen Gesundheit
Ein Luftqualitätsfahrplan wird benötigt bei einer Grenz- oder Zielwertüberschreitung im Zeitraum 2026- 2029. Damit sollen die Grenz- und Zielwerte ab 2030 eingehalten werden. Dieser dient auch als Voraussetzung für eine Fristverlängerung bis 2035, 2037 oder 2040.
Anmerkung: Damit werden die Ziele praktisch aufgeweicht, weil sich Kommunen relativ einfach auf eventuell unverbindliche Absichtsbekundungen berufen können.
Ein Luftreinhalteplan wird benötigt bei einer Grenz- oder Zielwertüberschreitung oder wenn der AERO (Average Exposure Reduction Obligation) nicht eingehalten wurde. Die Dauer der Überschreitung soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Auch die Überschreitung der Ozon-Zielwerte und des AERO löst eine Luftreinhalteplanung aus.
Luftqualitätsindex LQI des Umweltbundesamtes
Vorgabe: Die EU-Mitgliedstaaten legen einen Luftqualitätsindex fest, der zumindest für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5) und Ozon stündliche Aktualisierungen umfasst, und machen ihn über eine öffentliche Quelle in leicht verständlicher Form zugänglich, sofern eine Verpflichtung zur Überwachung dieser Schadstoffe gemäß dieser Richtlinie besteht. Der Luftqualitätsindex … enthält Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit, einschließlich Informationen, die auf empfindliche und gefährdete Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind.
Siehe auch weitere Infos des UBA zur Überarbeitung des Luftqualitätsindex (Downloadquelle Bericht 08/2025) sowie weitere Erläuterungen
dazu auch: UBA-App für Luftqualität
Definition Grenzwert: festgelegt mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern.
–> Muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden
Definition Zielwert: festgelegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem Ziel wie vor, jedoch
–> Muss soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden
Ultrafeine Partikel (UFP): UFP sind Partikel mit einem Durchmesser von höchstens 100 nm. Die Angabe der Konzentration erfolgt als Anzahl pro cm³. In Deutschland sind an mindestens 16 Standorten mit hohen Konzentrationen ortsfeste UFP-Messungen durchzuführen.
Gesamtkontext: Die Null-Schadstoff-Ziele der EU für 2030
Zu den EU-Zielen bis 2030: Zero Pollution Ambition (Dokument in englisch)
- Luftverschmutzung: Reduzierung der gesundheitlichen Auswirkungen (vorzeitige Todesfälle) um mehr als 55 %
- Verkehrslärm: Reduzierung des Anteils der chronisch beeinträchtigten Menschen um 30 %
- Ökosysteme und Luftverschmutzung: Reduzierung der Anzahl der Ökosysteme in der EU, in denen die biologische Vielfalt durch Luftverschmutzung bedroht ist, um 25 %
- Senkung der Nährstoffverluste, des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide, des Einsatzes gefährlicherer Pestizide sowie des Verkaufs von für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmten Antibiotika um 50 %
- Kunststoffabfälle: Reduzierung im Meer um 50 % und eine Reduzierung des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %;
Abfallaufkommen: erhebliche Senkung und eine Reduzierung von Siedlungsabfällen um 50 %.
Bewertung kommunaler Aktivitäten
Kommunale Luftreinhaltepläne (bzw. „Teilpläne“) existieren u.a. in Wiesbaden, Frankfurt a.M., Offenbach und Darmstadt. Offene bzw. zu hinterfragende Punkte betreffend kommunaler Aktivitäten im Kontext vorhandener Luftreinhaltepläne sind:
- Berücksichtigung notwendiger Minderungsmaßnahmen in kommunaler Mobilitätsplanung unter Bezug auf den Straßenverkehr als Hauptverursacher von Luftschadstoffen
- Kommunale Bewertungen und Empfehlungen zu gesundheitlichen Belastungen unter Bezug auf die strengeren Empfehlungen der WHO-Grenzwerte (Bezug: Bericht Hessenschau.de vom 21.2.2025)
- Zeitplanungen und personelle Ressourcen für Anpassung der Luftreinhaltepläne (Basis: deutsche Anpassung an EU-Luftqualitätsrichtlinie bis Ende 2026)
Ausgewählte Grafiken
Entwicklung der Schadstoffbelastungen
Stickoxid


Feinstaub PM10
Luftqualitätsindex
Aus dem UBA-Abschlussbericht zur Überarbeitung des Luftqualitätsindex:


Der Vorschlag 2 für einen LQI berücksichtigt das Erkrankungsrisiko durch verschiedene Luftschadstoffe. Die grundlegende Idee dieses LQI ist, dass das Risiko für die selektierten gesundheitlichen Auswirkungen in jeder Bewertungsklasse unabhängig vom jeweiligen Schadstoff gleich ist. Die Bewertungsklassen sind somit risikoäquivalent. Dieser risikobasierte Index basiert auf linearen Expositions-Wirkungsbeziehungen zur kurzfristigen Wirkung von Luftschadstoffen im Hinblick auf verschiedene Gesundheitsendpunkte.



