UFP-Studie Source FFR: Lückenhafter Fortschrittsbericht zu Immissionsmessungen
Nachfolgend ein Kurzbericht und Kommentar zum FFR-Konvent vom 21.4.2026, bei der es schwerpunktmäßig um den Zwischenstand der Ultrafeinstaub-Belastungsstudie ging. (KP)
siehe dazu auch frühere Beiträge:
Am selbigen Tag erfolgte zeitlich daran eine Information zu der Thematik im Umwelt- und Nachbarschaftshaus in Kelsterbach. Siehe dazu den Bericht von Horst Bröhl für die BI Raunheim:
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Hauptthema der Sitzung des FFR-Konvents am 21.4. war die Vorstellung des Arbeitspaketes 2 „UFP-Immissionsmessungen“ der Belastungsstudie SOURCE FFR.
Dem vorausgegangen war eine frühere Präsentation des Zwischenstands des Arbeitspakets 1. Dieses beinhaltet die Bestimmung der UFP-Emissionen auf Basis existierender Datengrundlagen wie Emissionsfaktoren, die Validierung dieser Daten über Messungen und die darauf aufbauende Modellierung.
Aufgrund des Arbeitspakets 2 ist im weiteren Projektablauf geplant, auf Basis der realen Immissionen eine Immissionskartierung der UFP zu erstellen.
Das jetzt vorgestellte Ergebnis beruht auf dem Bericht über die UFP-Messungen des letzten Jahres und der dazu erfolgten Stellungnahme der Wissenschaftlichen Qualitätssicherung (WQS) in der finalen Fassung vom 13.4.2026. Die Mitarbeiter der WQS bewerten letztlich den Bericht der AP 2 als „insgesamt sachgerecht, methodisch nachvollziehbar und wissenschaftlich angemessener Weise umgesetzt und dokumentiert“.
Dennoch sind kritische Anmerkungen angebracht: So wurde die vertikale Messung mit Drohnen nur in der ersten von zwei Kampagnen durchgeführt. Die Begründung lautete, dass es luftrechtliche Unsicherheiten wegen des Drohneneinsatzes gab. Das WQS nahm dies hin, indem die einmalige vertikale Messung als Fallstudie deklariert wurde. Warum das Problem mit den Drohnen erst nach der ersten Kampagne auftrat, bleibt allerdings erklärungsbedürftig.
Kein Thema bei der WQS war hingegen der zwischenzeitlich erfolgte Rückbau der UFP-Messstation in Kelsterbach, da die vorhandene HLNUG-Messstation in Schwanheim (die außerhalb der Ortschaft am Waldrand gelegen ist) als ausreichend angesehen wird. Unter Berücksichtigung der meteorologischen Einflüsse waren die Werte weitgehend vergleichbar bzw. deckungsgleich. In der WQS-Stellungnahme wird allerdings moniert, dass man sich „eine detailliertere Darstellung der Messergebnisse im Bericht gewünscht“ hätte.
Dem kann man nur zustimmen, denn dann wäre auch die Argumentation der HLNUG zur Schließung der Messstation in Kelsterbach leichter nachvollziehbar.
Eine wesentliche Aussage von Dr. Vogel war, dass eine vom Flughafen ausgehende UFP-Belastung sich praktisch über das gesamte Stadtgebiet Frankfurt erstreckt. An den Messstationen Frankfurt-Riedberg und Offenbach-Ost Wetterstation sind noch 10% der UFP-Partikelmenge zu verzeichnen, die in Frankfurt-Schwanheim (bzw. temporär in Kelsterbach) erfasst wurden.
Die Diskussion darüber, was man zum Schutz gegen UFP zumindest dort machen könne, wo die Emissionen auftreten, war sicherlich merkwürdig. Dr. Vogel betonte auf Nachfrage, dass FFP2-Masken durchaus wirkungsvoll seien. Auch die kleinen UFP-Partikel, die bei FFP2-Masken prinzipiell durchgängig sind, würden hier durch Verwirbelung zu wesentlichen Anteilen herausgefiltert. Die aus dem Teilnehmerkreis zu Recht gestellte Frage, warum die Vorfeld-Mitarbeiter denn nicht aus Gründen des Arbeitsschutzes zu FFP2-Masken verpflichtet würden, blieb allerdings unbeantwortet. In dieser Runde der Anlieger-Kommunen ist man dafür schließlich auch nicht zuständig.
Etwas fragwürdig war der Bericht des (namentlich nicht aufgeführten) Mitarbeiters der HLNUG zu den temporären Luftschadstoffmessungen in Kelsterbach und seiner Bewertung der Luftqualität.
Immerhin geht aus dem Bericht eindeutig hervor, dass der Tagesmittelwert für UFP bei 53% der Messtage des WHO-Orientierungswert überschreitet. Dieser Wert für Kelsterbach gilt ähnlich auch für Frankfurt-Schwanheim.
Irreführend war letztlich der HLNUG-Hinweis (gemäß einer Tabelle auf Seite 4 des HLNUG-Berichtes) auf die anderen und generell wichtigsten Luftschadstoffe NO2 und Feinstaub (PM2.5 und PM10). Hier bewegen sich die gemessenen Werte knapp unterhalb der gemäß ab 2030 zwingend einzuhaltenden Grenzwerte gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie. (Diese muss aber noch im Laufe dieses Jahres in deutsches Recht als BImSchV umgesetzt werden). Auf Nachfrage eines Teilnehmer kam dazu die Aussage, dass diese Grenzwerte leicht oberhalb bzw. angelehnt an die WHO-Empfehlungen lägen. Dieses ist eindeutig falsch, da die EU-Vorgaben Feinstaub und Stickoxiden zu 100% über den WHO-Empfehlungen liegen.
Es wurden kaum Ansätze für Verbesserungen im Flugbetrieb benannt. So ist die Entschwefelung von Kerosin, die auf einigen Flughäfen bereits praktiziert wird, laut Dr. Vogel nur von begrenzter Wirkung. Diese Aussage blieb allerdings schwammig.
Dr. Prümm als Vertreter von Fraport wies darauf hin, dass in den nächsten Jahren Emissionsreduzierungen zu erwarten seien, da der Einsatz von Hilfsturbinen deutlich reduziert werden würde. Die Klimaanlagen in Flugzeugen würden dann elektrisch betrieben. Die Bodenstromversorgung ohne fossile Brennstoffe ist aber ohnehin in den nächsten Jahren durch regulatorische Vorgaben auf allen größeren Flughäfen erforderlich.
Für die meisten kommunalen Vertreter blieb damit wohl der Eindruck, dass die Belastung mit Luftschadstoffen letztlich nicht ganz so schlimm sei. Das galt ebenso für den anschließenden Beitrag zu den Lärmmessungen auf der neuen Cindy-S-Flugroute, zu dem es Mitte Juni eine extra FFR-Konventssitzung geben wird. Auch dieses Thema war mit einer Vielzahl von fachtechnischen Details überladen. Solche Sitzungen wirken deshalb wie Beruhigungspillen angesichts der tatsächlich vorhandenen Probleme.
