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.Lärm. | Gesamtbelastung | Verkehr innerstädtisch

Lärmaktionsplanung

30.04.202505.12.2025

Inhalt

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  • Pressemitteilung des BUND Hessen zum Tag des Lärms am 30.4.2025
  • Hintergrundinformationen zur Lärmaktionsplanung
  • Quellen der gültigen Lärmaktionspläne in Hessen
  • Umgebungslärmkartierung der HLNUG

Pressemitteilung des BUND Hessen zum Tag des Lärms am 30.4.2025

Tag gegen Lärm: Kommunen schöpfen Lärmschutz-Potenzial nicht aus

Lärm macht nachweislich krank. Doch in Hessen mangelt es weiter an der Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen. Zum internationalen Tag gegen Lärm fordert der BUND Hessen: Kommunen müssen jetzt aktiv werden und schnell realisierbare Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen.

Durch viele Studien ist nachgewiesen, dass Lärm krank macht. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) kritisiert, dass die zum Lärmschutz vorgesehenen Lärmaktionspläne (LAP) in Hessen noch immer nicht vollumfänglich umgesetzt wurden.

Anlässlich des internationalen Tags gegen Lärm am 30.4. fordert der BUND Hessen Städte und Gemeinden auf, schnell realisierbare Maßnahmen zur Lärmminderung zu verwirklichen.

Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Leider konzentrieren sich die regionalen LAP auf teure Maßnahmen, wie passiven Schallschutz durch Schallschutzfenster in Kombination mit Belüftungseinrichtungen. Für die Kommunen bestehen jedoch anstelle kostenaufwändiger Maßnahmen des passiven Schallschutzes auch zahlreiche Optionen für einen aktiven Schallschutz, worauf auch in den LAP selbst hingewiesen wird. Wir fordern hier schnelleres und kostengünstiges Umsetzen durch die Kommunen!“

Statt eines Flickenteppichs mit Tempo 40-Zonen auf Basis von Luftreinhalteplänen in hessischen Großstädten sollte Tempo 30 im Sinne einer ganzheitlichen Wirkung für Verkehrssicherheit, Lärmreduktion und Minderung der Schadstoffbelastung eingeführt werden. Mehr Tempo 30-Zonen und der Rückbau von Hauptverkehrsstraßen wären ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit.

Für die Straßenverkehrsbehörden bestehen weiterhin erhebliche Optionen für Tempolimits auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Darüber hinaus sind Kommunen gefordert, die in den LAP definierten „ruhigen Gebiete“ nach Art und Umfang erheblich auszuweiten.

Der BUND setzt eine zeitnahe Umsetzung der regionalen LAP zum Schutz der Bevölkerung voraus.

Quelle: BUND Hessen

Hintergrundinformationen zur Lärmaktionsplanung

Die Lärmminderungsplanung wird in Hessen zentral durch die drei Regierungspräsidien durchgeführt, im Bezirk Darmstadt durch das RP Darmstadt. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.

Ein wichtiger Teil der Lärmvorsorge ist die Ausweisung ruhiger Gebiete, die siedlungsnah der Erholung der Bevölkerung dienen. Bislang konnte z.B. das RP Darmstadt die vier folgenden planerisch festsetzen: UNESCO Welterbe Kloster Lorsch, Naturschutzgebiet „An der Hartig“ in Maintal, Gemeindepark Sulzbach und Ostpark Rüsselsheim. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms des Landes Hessen können Bürgerinnen und Bürger zudem ihre Ansprüche auf passiven Schallschutz geltend machen.

Für die Kommunen bestünden jedoch anstelle kostenaufwändiger Maßnahmen für den passiven Schallschutz erhebliche Optionen für den aktiven Schallschutz zur Verfügung, worauf auch in den LAP selbst hingewiesen wird:

„Dem aktiven Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) sollte grundsätzlich der Vorrang gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen (Maßnahmen auf der Empfängerseite) eingeräumt werden.“

siehe auch Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 28.4.2025: Dank Aktionsplänen herrscht mehr Ruhe

Quellen der gültigen Lärmaktionspläne in Hessen

Stand: Veröffentlichung am 28.10.2024 als finale Fassung der 4. Runde (alle Quellen als PDF)

RP Darmstadt

Teilplan Ballungsräume

Teilplan Landkreise

Teilplan Flughafen

RP Gießen

RP Kassel

Umgebungslärmkartierung der HLNUG

Info zum Lärmviewer (HLNUG-Homepage):

Die strategischen Lärmkarten der Umgebungslärmkartierungen 2007 bis 2022 dienen der großräumigen Darstellung von Belastungen durch Umgebungslärm, der durch die vier Hauptlärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrieanlagen verursacht wird. Die Kartierungen werden in der Regel alle 5 Jahre durchgeführt.

Der Straßenverkehrslärm wurde 2017 zusätzlich zur verpflichteten Kartierung nach EU-Richtlinie erstmals ohne Einschränkungen durch Schwellenwerte kartiert. Die Ergebnisse dieser freiwilligen und weitgehend vollständigen Kartierung des Straßenlärms sind im Lärmviewer mit dem Zusatz PLUS gekennzeichnet.

Im Jahr 2019 wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 eine Gesamtlärmberechnung nach VDI 3722 durchgeführt. Dabei wurden die Lärmquellen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr berücksichtigt. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden auch potentiell ruhige Gebiete identifiziert.

Schlagworte: #Übersicht Luftbelastung

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