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Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2024 des HLNUG
Pressemitteilung vom 31.3.2025
Dazu ein kurzer Kommentar:
Wichtig ist der letzte Absatz der PM, welcher lautet:
Auch wenn derzeit bei Stickoxid und Feinstaub an allen Messwerten die Grenzwerte eingehalten werden, so wird im HLNUG-Kurzbericht dennoch auf eine Verlangsamung bei den Rückgängen der Schadstoffbelastung und teilweise auf leichte Erhöhungen hingewiesen.
Im Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende 2026 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Die mit der Umsetzung verbundenen neuen Grenzwerte, die ab 2030 EU-weit gelten, sind deutlich strenger als bisher.
Es wird eine spannende Frage, ob die neuen Grenzwerte – die zu erheblichen Problemen bei deren Einhaltung führen werden – tatsächlich bis Ende 2026 in eine neue BImSchV umgesetzt werden. Noch spannender wird es mit dem Handlungsdruck auf die Kommunen und den notwendigen Luftreinhalteplänen. Die generell vorhandenen Fortschritte bei der Reduzierung des innerstädtischen Autoverkehrs können bei den derzeitigen Bemühungen der Kommunen kaum den neuen Erfordernissen gerecht werden. Man beachte: Die derzeit noch zugrunde liegende EU-Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 wurde erst nach ca. 10 Jahren weitestgehend in kommunale Luftreinhaltepläne übernommen – zudem noch nach Verwaltungsklagen unter Federführung der DUH.
Unbefriedigend ist nach wie vor die messtechnische Erfassung und vor allem Auswertung von Ultrafeinstaub-Partikeln (UFP), die durch den Flughafen verursacht werden. Im letzten Gesamtbericht vom September 2024 werden diese zwar in einem eigenen Abschnitt erwähnt, finden sich jedoch nicht in einer messtechnischen Übersicht. Hier zieht sich die HLNUG darauf zurück, dass es sich bei den vorhandenen Messungen nicht um gesetzliche Verpflichtungen gemäß BImSchV handelt. Das heißt: In dem jetzt vorliegenden Kurzbericht werden UFP-Messungen nicht erwähnt. Diese beschränken sich derzeit aber ohnehin nur noch auf die Messstationen am westlichen Ende des Flughafens und in Schwanheim, nachdem mehrere als temporär deklarierte UFP-Messstationen – zuletzt in Kelsterbach – wieder abgebaut wurden. (siehe dazu PM der HLNUG vom 14.3.25).
Nur am Rande sei hier noch vermerkt, dass die Fraport ihr seit 2002 geführtes Berichtswesen mit Lufthygienischen Jahresberichten – zuletzt für 2022 – klammheimlich eingestellt hat. (Karl-Heinz Peil)
Bericht des Umweltbundesamtes: Luftqualität 2024
Diese Auswertung der Luftqualität im Jahr 2024 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes,Stand Feb. 2025. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung. Die jetzt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu. Ausgewertet werden die Schadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3). Betrachtet werden nicht nur geltende Ziel- und Grenzwerte, sondern auch die aktuell geltenden Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation. Zudem wird die neue Luftqualitätsrichtlinie vorgestellt.
Hintergrundbericht vom Feb. 2025
Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2023 des HLNUG
Gesamtbericht als PDF (Sept. 2024):
Lufthygienischer Jahresbericht 2023
dazu: Pressemitteilung des BUND Hessen
vom 8.4.2025
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) sieht positiv, dass aus dem vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am 5. April 2024 vorgelegten Lufthygienischen Jahreskurzbericht hervorgeht, dass „im Durchschnitt über alle Messorte des hessischen Luftmessnetzes ( ) die NO2-Belastung 2023 um weitere zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr (sank)“.
Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Dass die Luftqualität in Hessen besser geworden ist, ist durchaus ein Erfolg. Dennoch muss konstatiert werden, dass die Luftqualität nicht gut ist und die erreichten Werte der Belastung mit Stickstoffdioxid nicht ausreichen, um Gesundheitsgefahren auszuschließen.“
Der BUND Hessen verweist darauf, dass laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) der geltende Grenzwert von 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) Stickstoffdioxid (NO2), der im Jahresmittel nicht überschritten werden soll, um Gesundheitsgefahren auszuschließen, nicht mehr ausreicht. Mit den 2021 aktualisierten Luftqualitätsleitlinien empfiehlt die WHO eine mittlere jährliche NO2-Konzentration von höchstens 10 µg/m³.
Jörg Nitsch: „Die in der Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums angegebenen Werte für die höchstbelasteten Standorte in Hessen, Schiede in Limburg und Hügelstraße in Darmstadt von 37 µg/m³ oder in anderen Städten wie Gießen, Offenbach oder Wiesbaden von 30 µg/m³, zeigen, dass weitere erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich sind, um Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Wir erwarten von der Landesregierung, besonders aber von Umweltminister Ingmar Jung (CDU) und Verkehrsminister Kaweeh Mansoori (SPD), konkrete Maßnahmen. Bedenklich ist, dass der schwarz-rote Koalitionsvertrag das Thema Luftqualität komplett ignoriert.“
Der BUND Hessen verweist auf Aussagen des Umweltbundesamtes, dass die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien durch die WHO erforderlich wurde, da viele neue Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung vorlagen. Diese schädlichen Auswirkungen seien nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig sei, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre.
Pressemitteilung der HLNUG vom 14.2.2024
Anmerkungen:
Die PM der HLNUG bezieht sich nur auf NOx. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die insgesamt positive Bilanz nur den nach wie vor geltenden Grenzwerten nach EU-Vorgaben und nicht den wesentlich strengeren Empfehlungen der WHO geschuldet ist.
Bei Feinstaub – worüber es keine entsprechende Verlautbarung der HLNUG gibt – ist die Situation ähnlich.
Außen vor bleiben hierbei die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs durch Mikroplastik sowie des Flugverkehrs durch Ultrafeinstaub. Letzteres wird derzeit von der HLNUG mit einem speziellen Messprogramm untersucht (KP).
Auszüge aus der PM der HLNUG:
Selbst die höchstbelasteten Standorte, die Schiede in Limburg und die Hügelstraße in Darmstadt, lagen bei nur noch 37 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft und damit nun zum dritten Mal in Folge unter dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. An den meisten anderen Standorten mit starker Straßenverkehrsbelastung lagen die Werte bei maximal 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Jedoch sind nicht an allen Messsorten die Konzentrationen gesunken. An drei Messstellen (Wiesbaden: Schiersteiner Straße, Frankfurt: Kasinostraße und Am Erlenbruch I) stiegen die Konzentrationen um zwei bis sechs Prozent. Diese Mehrbelastungen könnten mit geändertem Verkehrsaufkommen aufgrund von Baustellen zusammenhängen.Die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (2008/50/EG) bildet die Grundlage der Beurteilung der Luftqualität in Deutschland und sieht für NO2 derzeit einen Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel vor. Zur Verringerung der umweltbedingten Krankheitslast empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch eine weitere deutliche Absenkung der Stickstoffdioxidwerte. Basierend auf den Erkenntnissen der WHO wird die EU-Richtlinie gerade überarbeitet.