HLNUG-Messungen der Luftqualität

Pressemitteilung der HLNUG vom 14.2.2024:
Weiterhin Trend zu besserer Luft in Hessen – HLNUG veröffentlicht vorläufige NO₂-Bilanz für das Jahr 2023

Anmerkungen:

Die PM der HLNUG bezieht sich nur auf NOx. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die insgesamt positive Bilanz nur den nach wie vor geltenden Grenzwerten nach EU-Vorgaben und nicht den wesentlich strengeren Empfehlungen der WHO geschuldet ist.
Bei Feinstaub – worüber es keine entsprechende Verlautbarung der HLNUG gibt – ist die Situation ähnlich.
Außen vor bleiben hierbei die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs durch Mikroplastik sowie des Flugverkehrs durch Ultrafeinstaub. Letzteres wird derzeit von der HLNUG mit einem speziellen Messprogramm untersucht (KP).

Auszüge aus der PM der HLNUG:

Selbst die höchstbelasteten Standorte, die Schiede in Limburg und die Hügelstraße in Darmstadt, lagen bei nur noch 37 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft und damit nun zum dritten Mal in Folge unter dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. An den meisten anderen Standorten mit starker Straßenverkehrsbelastung lagen die Werte bei maximal 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Jedoch sind nicht an allen Messsorten die Konzentrationen gesunken. An drei Messstellen (Wiesbaden: Schiersteiner Straße, Frankfurt: Kasinostraße und Am Erlenbruch I) stiegen die Konzentrationen um zwei bis sechs Prozent. Diese Mehrbelastungen könnten mit geändertem Verkehrsaufkommen aufgrund von Baustellen zusammenhängen.

Die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (2008/50/EG) bildet die Grundlage der Beurteilung der Luftqualität in Deutschland und sieht für NO2 derzeit einen Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel vor. Zur Verringerung der umweltbedingten Krankheitslast empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch eine weitere deutliche Absenkung der Stickstoffdioxidwerte. Basierend auf den Erkenntnissen der WHO wird die EU-Richtlinie gerade überarbeitet.

siehe auch tabellarische Zusammenstellung der HLNUG